AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Komplemed GmbH

Die Bezeichnungen gelten für weibliche und männliche Personen

1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil unserer Anmeldebestätigung.

Die Ausbildung setzt sich hauptsächlich aus zwei Elementen zusammen:

  • Medizinische Grundausbildung (Stufe 1)
  • Fachausbildung der Atlaslogie-Methode (Stufe 2).
A. Medizinische Grundausbildung (Stufe 1)
Atlaslogistinnen/Atlaslogisten verfügen über ein fundiertes medizinisches Basiswissen, um die Arbeit professionell auszuführen sowie interdisziplinäre Fachgespräche führen zu können. Sie erkennen die eigenen Grenzen, um die Klientinnen/Klienten im Zweifelsfalle an einen Arzt, Psychologen etc. weiter verweisen zu können. Dieses Wissen wird nicht an der Fachschule für Atlaslogie unterrichtet und muss extern absolviert werden. Die Medizinische Grundausbildung muss vor der Diplomprüfung mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen sein.

B. Fachausbildung der Atlaslogie-Methode (Stufe 2)
Die Ausbildung an der Komplemed Fachschule ist so konzipiert, dass man sie berufsbegleitend besuchen kann. Daher bietet die Komplemed Fachschule diesen Lehrgang an 12 Wochenenden an. Die Ausbildungsdauer beträgt 11 Monate.

Wichtig: Um das Atlaslogie-Diplom zu erhalten, müssen beide Stufen – die medizinische Grundausbildung sowie die Atlaslogie-Fachausbildung – jeweils mit einer erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung abgeschlossen sein.

2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular, wann immer möglich via E-Mail (Formular drucken, unterzeichnen, scannen und senden) oder via Post. Der Vertrag kommt zustande, nachdem das unterzeichnete Anmeldeformular bei uns eingetroffen ist, die Voraussetzungen erfüllt sind und die Einschreibegebühr CHF 500.00 auf das Konto der Komplemed GmbH bezahlt wurde. Mit der Anmeldung bestätigt die Ausbildungsteilnehmerin/der Ausbildungsteilnehmer, dass sie/er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Datenschutz der Komplemed GmbH zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist.

Bei der Anmeldung müssen vom Teilnehmer folgende Angaben angegeben werden:
  • Beginn und Startdatum der Ausbildung
  • Name, Vorname und vollständige Wohnadresse
  • Geburtsdatum, aktueller Beruf
  • E-Mail-Adresse, Festnetz- und Handynummer
  • „Meine“ Atlaslogistin/„mein“ Atlaslogist
  • Lebenslauf mit Foto

Zudem müssen folgende Voraussetzungen für die Teilnahme an der Atlaslogie-Fachausbildung erfüllt sein:
a) Mindestalter 20 Jahre.
b) Abgeschlossene Berufslehre oder Matura.
c) Eigenerfahrung mit Atlaslogie (befindet sich in Behandlung oder ist in Behandlung gewesen).
d) Anschaffung einer speziellen Atlaslogie-Behandlungsliege (ist Pflicht!)
e) Medizinische Grundlagen (MG) - Anatomie/Physiologie/Pathologie 1) für praktizierende aus der Schweiz:

  1. Für die Zulassung respektive den Abschluss der Atlaslogie-Ausbildung ist ein Zertifikat über die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung der medizinischen Grundlagen (MG) im Umfang von mindestens 150 Stunden (entsprechend dem Tronc Commun MG1 und MG2) zwingend erforderlich.
  2. Der erweiterte Lehrplan Stufe 1 von 150 Std., entspricht dem Tronc Commun der OdA KT MG1 und MG2. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass für die Eröffnung einer Praxis kantonale Regelungen bestehen können, die beispielsweise den Nachweis des Branchenzertifikats durch den Abschluss des gesamten Tronc Commun oder andere Auflagen erfordern.
  3. Vor Schulbeginn muss entweder das Zertifikat oder zumindest die verbindliche Anmeldung zu einem MG-Kurs (nachgewiesen durch eine Anmeldebestätigung) vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn der Kurs erst nach unserem Ausbildungsbeginn startet.
  4. Das MG-Zertifikat muss uns spätestens 1 Monat vor der Diplomprüfung vorliegen (oder nach individueller Absprache). Bei Nichterfüllung: Bitte kontaktieren Sie die Schulleitung frühzeitig, um eine Lösung zu vereinbaren.
  5. Für Praktizierende aus dem EU-Raum, insbesondere aus Deutschland und Österreich, gelten die Anforderungen des jeweiligen Landes. Für Studierende, die dort leben und praktizieren, gilt eine abweichende Prüfungsordnung: Hierbei wird die medizinische Grundausbildung für die Anwendung der Methode empfohlen, ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
  6. Absolvierter Nothelfer-Kurs 1) : Es wird ein aktueller Nothelfer-Kurs empfohlen (Bestandteil MG1). Bei Ausbildungsbeginn genügt z.B. durch Führerschein erlangt.
  7. Dispens von Stufe 1 (MG): Es gibt Berufe, die eine Dispens von den Lehrgängen auf Stufe 1 erlauben. Siehe im Anhang: 6-Dispensierte-Berufe-Stufe1

1) Diese Kurse sind nicht Bestandteil der Ausbildung und müssen bei einem externen Kursanbieter nach eigener Wahl besucht werden. Eine Liste der akkreditierten Schulen finden Sie z.B. auf der Webseite der ASCA Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin -> https://asca.ch/de/ausbildung-finden/

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Vertragspartner der Ausbildungsteilnehmerin/des Ausbildungsteilnehmers ist die Komplemed GmbH.

3. Definitive Anmeldebestätigung und Rechnung
Nach Eingang der Anmeldung erhält die Ausbildungsteilnehmerin/der Ausbildungsteilnehmer von der Komplemed GmbH die definitive Anmeldebestätigung inklusive Rechnung für die Bezahlung der Ausbildungskosten. Mit der Anmeldung verpflichtet sich diese/dieser zur Zahlung der Ausbildungskosten. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Kursbeginn. Das Fernbleiben an Ausbildungstagen, entbindet die Teilnehmerin/den Teilnehmer nicht von der Zahlungspflicht der gesamten Ausbildungskosten. Die Nichtbezahlung der Kursgebühr gilt nicht als Abmeldung oder Kündigung des Vertrages.

Ausbildungskosten
Aus Datenschutzgründen erhalten Sie die detaillierten Ausbildungsinformationen, die Kostenübersicht und die Anmeldeunterlagen unverbindlich über unser Kontaktformular auf der Webseite der Fachschule. www.atlaslogie-ausbildung.ch

In den Ausbildungskosten enthalten sind:
  • CHF 500.00 Einschreibegebühr.
  • Prüfungsgebühr inkl. Diplom.
  • Ein anatomisches Modell von Atlas/Axis.
  • Schulungsunterlagen inkl. Ordner und Register.
  • Verbrauchs- und Hygienematerial.
In den Ausbildungskosten NICHT enthalten sind:
  • Spezial-Atlaslogie-Behandlungsliege erhältlich ab ca. CHF 1100.00 (externe Verrechnung durch Lieferant).
  • CHF 300.00 Gebühren für ev. Nachprüfungen.
  • Medizinische Grundausbildung, mind. 150 Std. (inkl. Zertifikat über die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung)
  • Verpflegung und Übernachtungen.
Anschaffung einer Spezial-Atlaslogie-Behandlungsliege (Pflicht!)

Die Anschaffung einer Spezial-Atlaslogie-Behandlungsliege für zu Hause ist Pflicht. Diese Liege wird nach dem ersten Ausbildungswochenende zum Üben der Beintests und später in der eigenen Praxis für die korrekte Ausübung der Atlaslogie benötigt (siehe Beilage „Informationen Atlaslogie-Behandlungsliegen“). Die eigene Behandlungsliege wird an den Kurstagen nicht benötigt, da ausreichend Übungsliegen in der Schule vorhanden sind.

  • Muss am ersten Ausbildungswochenende mit dem PW abgeholt werden (Anlieferung erfolgt in die Fachschule)
  • Es stehen zwei verschiedene Modelle zur Auswahl. Fest oder zusammenlegbar.
  • Es ist ebenfalls möglich, eine gebrauchte Original-Liege zu erwerben. In diesem Fall besteht eine Nachweispflicht, um sicherzustellen, dass es sich um ein zertifiziertes Modell handelt.

4. Ausbildungsorganisation / Durchführung

Die Ausbildung findet grundsätzlich ab einer Teilnehmerzahl von 6 Personen statt. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 12. Bei ausgebuchten Kursen kann sich eine Ausbildungsteilnehmerin/ein Ausbildungsteilnehmer auf eine Warteliste eintragen lassen. Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich die Komplemed GmbH vor, die Ausbildung nicht durchzuführen und auf den nächsten geplanten Ausbildungsbeginn zu verschieben. Wird eine Ausbildung annulliert, wird das bereits einbezahlte Kursgeld für einen späteren Kurs gutgeschrieben oder auf Wunsch vollständig zurückerstattet. Weitergehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Ausbildung. Teilnahmeberechtigung an ausgeschriebenen Ausbildungen sind der Ausbildungsausschreibung zu entnehmen. Eine Absage wird frühestmöglich vor Ausbildungsbeginn mitgeteilt. Ferien und unterrichtsfreie Tage richten sich nach den jeweiligen schulinternen Jahreskalendern. Änderungen aufgrund unvorhersehbarer interner und externer Umstände sind jederzeit möglich. Die Komplemed GmbH behält sich vor, Lektionen oder Kurstage in Ausnahmefällen zu verschieben oder anzupassen. Fällt der Dozent kurzfristig aus, wird schnellstmöglich ein Ersatzdatum bestimmt. Versäumte Lektionen können nach Absprache mit dem Dozent, falls möglich, beim nächsten Ausbildungslehrgang besucht werden. Alle Ausbildungsinformationen finden Sie aktualisiert auf der Webseite der Fachschule: www.atlaslogie-ausbildung.ch

5. Ausbildungsausschluss

Die Komplemed GmbH behält sich vor, Kursteilnehmende aus der Ausbildung begründet auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes:

  • Wenn der Ausbildungsteilnehmer trotz Mahnung die Ausbildungskosten nicht bezahlt.
  • Bei wiederholter und unbegründeter Nichtteilnahme am Unterricht.

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer wird vorher schriftlich abgemahnt.

6. Abmeldung / Annullationssbedingungen

Abmeldungen von Ausbildungen müssen zwingend in schriftlicher Form an das Schulsekretariat der Komplemed GmbH erfolgen. Als Eingangsdatum gilt sowohl der Poststempel als auch ein E-Mail-Eingangsdatum des Schreibens. Eine Abmeldung aus einer Ausbildung ist mit administrativen Aufwand verbunden. Bei Abmeldung, Ausbildungsabbruch oder Nichterscheinen gelten die folgenden Annullierungsbedingungen:

Generell werden die Einschreibegebühren nicht zurückerstattet. Vom restlichen Betrag:

  • Bis 56 Tagen vor Beginn der Ausbildung sind keine weiteren Ausbildungskosten zu zahlen.
  • Ab 55 bis 42 Tagen vor Beginn der Ausbildung sind 40 % der restlichen Ausbildungskosten zu zahlen.
  • Ab 41 bis 28 Tagen vor Beginn der Ausbildung sind 50 % der restlichen Ausbildungskosten zu zahlen.
  • Ab 27 bis 14 Tagen vor Beginn der Ausbildung sind 75 % der restlichen Ausbildungskosten zu zahlen.
  • Ab 13 Tagen vor Beginn der Ausbildung sind 100 % der Ausbildungskosten zu zahlen.
Bei allen Ausbildungen gilt die Zahlungspflicht der vollständigen Ausbildungskosten auch bei einem Nichterscheinen oder bei einem Abbruch der Teilnahme durch den Ausbildungsteilnehmenden. Um unvorhergesehene Vorkommnisse finanziell abzudecken, wird dem Ausbildungsteilnehmenden empfohlen, eine entsprechende Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen. (z.B. bei Elvia).

7. Aufzeichnung während des Unterrichts
Ohne ausdrückliches Einverständnis der Komplemed GmbH und/oder der Ausbildungsteilnehmenden dürfen in sämtlichen Räumlichkeiten der Komplemed GmbH keine Video- oder Audioaufnahmen gemacht werden.

8. Haftung
Die Komplemed GmbH lehnt jegliche Haftung für entstandene Schäden während der Ausbildung ab. Für Unfälle und Krankheiten, die sich während der Ausbildung in den Ausbildungsräumlichkeiten sowie auf dem Hin- und Rückweg ereignen sowie für Sachbeschädigungen und Diebstahl übernimmt sie keine Haftung. Der Ausbildungsteilnehmende hat die Pflicht, Beschädigungen des Schulungsraumes und des Inventars unverzüglich zu melden. Der Ausbildungsteilnehmende handelt bei Demonstrationen und Übungen auf eigenes Risiko. Sie/er ist daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) verantwortlich.

9. Rechte
Nach absolvierter Ausbildung ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer berechtigt, das im Kurs Gelernte selbstständig anzuwenden. Alle Dokumente, Reglemente, Lehrmittel (Handouts, Skripte) usw., welche die Teilnehmerin/der Teilnehmer von der Komplemed GmbH im Rahmen ihrer/seiner Ausbildung erhält, sind Eigentum der Komplemed GmbH und unterstehen dem Kopierschutz. Eine unerlaubte Vervielfältigung, Weitergabe oder damit selber Aus- und Weiterbildungen anzubieten, ziehen rechtliche Konsequenzen nach sich.

10. Datenschutz / Geheimhaltung
Grundsätzlich gelten in Bezug auf personenrelevante Daten die Vorgaben des Schweizerischen Datenschutzgesetzes. Die Komplemed GmbH erhebt so wenig Daten der Teilnehmenden wie möglich. Wir möchten darauf hingewiesen, dass bei E-Mail-Kontakt, Anmeldung sowie für die Kontaktaufnahme erforderlichen persönlichen Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Berufsbezeichnung, Telefon- und Handynummern, E-Mailadressen usw. EDV-mäßig erfasst, gespeichert und verwaltet werden. Der Ausbildungsteilnehmende stimmt bei der Anmeldung auch der digitalen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die erhobenen Daten sind notwendig für die sachgerechte Erfüllung des Vertrages. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Komplemed GmbH zur Weitergabe verpflichtet ist z.B. per Gesetz oder gerichtlicher Anordnung. Dies gilt auch dann nicht, wenn die Komplemed GmbH z.B. aus Zahlungsverzug ihre Rechte gegenüber dem Ausbildungsteilnehmenden geltend macht. Mit der Anmeldung erklärt sich der Ausbildungsteilnehmende mit der Datenschutzerklärung der Komplemed GmbH einverstanden.
Eine aktualisierte Datenschutzerklärung finden Sie auf auf der Webseite der Fachschule.
https://www.atlaslogie-ausbildung.ch/datenschutz

Die Ausbildungsteilnehmenden verpflichtet sich zur Geheimhaltung über persönliche und gesundheitliche Umstände von Mitstudierenden, Ausbildungsleitenden und Klientinnen/Klienten, welche ihm im Rahmen des Kurses oder der Ausbildung zur Kenntnis kommen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ausbildungsende für unbestimmte Zeit weiter.

11. Änderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsverhältnisse ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Pfäffikon ZH.

13. Inkrafttreten
Die Geschäftsbedingungen gelten ab 15.01.2026

Komplemed GmbH

Fachschule für Atlaslogie

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